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Allgemeine Geschäftsbedingungen

HOTEL SCHWAN Betriebsgesellschaft mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGB)


I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bestätigt werden stets Zimmer bestimmter Kategorien; es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Einzelbelegte Doppelzimmer stehen stets unter Vorbehalt. Ein Einzelfällen behält sich das Hotel vor, diese in reine Einzelzimmer umzubuchen.

 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten, bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Rechnungen werden per E-Mail versendet. Für den ausnahmsweisen Postversand von Rechnungen berechnen wir 2 EUR. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden bei Vertragsabschluss in Textform vereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen Vergütung zu verlangen.

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummer 5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels (No Show)

1.a. Der Kunde kann verbindlich gebuchte Zimmer bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren und vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Werden Zimmer nach Verstreichen des vereinbarten Termins zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag storniert, so berechnet das Hotel Stornogebühren in Höhe von lediglich 80 % des vereinbarten Aufenthaltspreises ohne Frühstück. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. In Ausnahmefällen anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung des Hotels in Textform.

1.b. Für Gruppenbuchungen (ab 5 Zimmer) gilt: Die Regelung der vorstehenden Nummer 1 ist ausgeschlossen.
Stornobedingungen und -Gebühren für Gruppenbuchungen können individuell einzelvertraglich geregelt werden. Dies wird in Schriftform angeboten und bestätigt. Unterbleibt die einzelvertragliche Regelung, so gelten diese Stornobedingungen:


Eine tabellarische Übersicht finden Sie am Ende dieses Dokumentes


Ab 15 Zimmer sind 2 Zimmer stets kostenfrei stornierbar bis 12 Uhr des Anreisetages.


1.c. Hat der Kunde einen oder mehrere Tagungsräume bestellt, so gelten hierfür diese Stornofristen:

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der vereinbarten Tagungspauschale ohne Pausenverpflegung

bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % der vereinbarten Tagungspauschale ohne Pausenverpflegung

bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des vereinbarten Veranstaltungspreises

bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Veranstaltungspreises

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

3. Für online über die hoteleigene Buchungsmaschine oder über Hotelportale getätigte Buchungen gelten ggf. gesonderte Stornobedingungen, die dem Gast während des Buchungsvorganges bekanntgemacht und schriftlich bestätigt werden.

4. Im Falle einer Nichtanreise ohne vorangegangene Stornierung (No-Show) berechnet das Hotel den vereinbarten Preis abzgl. ersparter Aufwendungen für Frühstück.


V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt unter Wahrung dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummer 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund jederzeit vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beispielsweise falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht wurden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI. Zimmerbereitstellung, deren Übergabe und Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Am Abreisetag sind Zimmer geräumt und alle dazugehörigen Schlüssel oder Schließkarten spätestens um 10:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 11:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Diese Zeit kann bei vorheriger Vereinbarung kostenfrei verlängert werden. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung je angefangener Stunde 20,00 Euro in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 % des regulären Zimmerpreises. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Dem Kunden ist es nicht gestattet zum Zwecke der Störungsbeseitigung oder Mangelbehebung Aufträge oder Weisungen an Dritte zu erteilen 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 701 bis 704 BGB.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4. Nachrichten, Post, Warensendungen für die Gäste sowie bei Abreise liegengebliebene, vergessene Gegenstände werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch und gegen Entgelt (10 Euro)- die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.


VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Stand Februar 2024

5 bis 10 Zimmer 11 bis 20 Zimmer über 20 Zimmer
bei Storno ab 15 30 60 Tage vor Anreise
Stornogebühr 40 % 40 % 40 %
bei Storno ab 10 15 30 Tage vor Anreise
Stornogebühr 60 % 60 % 60 %
bei Storno ab 5 10 20 Tage vor Anreise
Stornogebühr 70 % 70 % 70 %
bei Storno ab 3 5 10 Tage vor Anreise
Stornogebühr 80 % 80 % 80%
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